Content is King17.04.2012

Was sagen gut ausgebildete Werber seit 20 Jahren auf die Frage: „Was ist das Wichtigste bei guter Werbung?“ Richtig: „Die Idee.“
Richtig, weil das tatsächlich 90% aller Werber sagen. Falsch, weil es heute nicht mehr das Wichtigste ist. Heute geht es vor allem darum, den Konsumenten zu verstehen und den richtigen Content bereit zu stellen. Content, der kanalunabhängig funktioniert und über sämtliche Endgeräte abrufbar ist. Was heute Menschen nicht interessiert, wird nicht nur ausgeblendet, es wird erst gar nicht mehr gesehen. Werbung ist im weitesten Sinne zu einem Inhalt geworden, der nur noch auf Wunsch konsumiert wird. Sie funktioniert nur dann, wenn sie über Inhalte verknüpft an die Marke ihren Weg zum Herz des Verbrauchers findet.
Unternehmen und ihre Agenturen sind heute mehr denn je darauf angewiesen, interessante Inhalte zu finden. Das kann auch mal eine nette Werbeidee sein, muss aber nicht. Nachhaltiger sind interessante Inhalte, die Kunden langfristig an eine Marke binden. Wie z. B. das beieindruckende Stratosprojekt von Red Bull. Content at it’s best.

Früher haben Marken das kommuniziert, was aus Sicht der Marke das Wichtigste war. Heute müssen wir verstehen, was den Konsumenten wirklich beschäftigt. Und darauf aufsetzen. Sonst schaut er einfach weg.

Die Werbelüge ist tot. Es lebe die Werbelüge.23.03.2012

Okay, die EU-Bürokraten haben gesprochen: Ab jetzt wird nicht mehr gelogen. Ich meine, es ist eigentlich schon gut und richtig, dass man Lebensmitteln keine gesundheitsfördernden Eigenschaften mehr zuweisen kann. Diese Zeiten sind ja sowieso schon lange vorbei, wenn man an Agrarfabriken, industrielle Produktion von Fleisch oder Züchtung von Saatgut denkt. Was ist denn der nächste Schritt? Wird jetzt bald aus Brüssel vorgeschrieben, dass der Metzger beim Kauf von Kalbsmedaillons einen Beipackzettel mit gibt? Da stünde dann z. B. drin, wieviel Antibiotika, welche Hormone und ob Eiweiß zum Zusammenkleben von Fleischstücken enthalten sind. Oder wie hoch der Fleischanteil in der Gesamtmasse ist. Guten Appetit.

Aber steckt nicht in jeder Krise auch eine Chance? Es müssen laut Horizont-Artikel (sieh oben)  zirka 1.600 Claims überarbeitet werden. Das ist gutes Geschäft für uns Agenturen. Insofern erst einmal danke nach Brüssel. Aber was schreiben wir denn jetzt in Zukunft da hin? Erfinden wir doch einfach “Suggestions”. Zum Beispiel: Der “Boaaah-Joghurt-Drink” oder so. Statt “unterstützt das Immunsystem”. Au weia.
Und wie wird das dann in Zukunft mit den sogenannten Nutricions? Die großen Food-Player entwickeln derzeit Produkte, die als Nahrungsmittel bei diversen chronischen Erkrankungen wirkungsvoller Bestandteil der Ernährung sind. Dann wird es wohl bald in der Apotheke – neben Benzin – auch noch diverse Food-Regale geben.

Aber schauen wir doch mal, was in Zukunft sonst noch aus Brüssel kommt. EU-Werberichtlinien für Autos zum Beispiel. Wird dann jemals noch ein Audi Quattro eine Skisprungschanze hochfahren dürfen?

 

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Die neue europäische Datenschutzverordnung und mögliche Auswirkungen auf unsere Branche21.02.2012

Selten konnte der DLD aus sich heraus solch eine Aufmerksamkeit generieren, wie durch den zweiten Auftritt der EU-Kommissarin Viviane Reding – nahm sie die Konferenz doch zum Anlass, die tags darauf offiziell vorgestellte neue Datenschutzverordnung vorab zu beschreiben und im besten Licht darzustellen. Für Unternehmen und User birgt diese Verordnung in den unterschiedlichsten Bereichen erhebliche Veränderungen. Ich möchte drei aus werbungtreibender und agenturseitiger Sicht sehr relevante Faktoren darstellen:

  1. Eine einheitliche Datenschutzverordnung für die gesamte EU (Level Playing Field)
    Ein aus unserer Sicht wichtiger und richtiger Schritt ist die grundsätzliche europäische Vereinheitlichung von nationalen Datenschutzbestimmungen unter dem Dach einer europäischen Verordnung. Dies führt dazu, dass wir beispielsweise bei international ausgelegten Kampagnen eine einheitliche Datenschutzregelung haben und nicht mehr in jedem Land eine Anpassung an entsprechendes Datenschutzrecht vornehmen müssen.
    Darüber hinaus werden alle Unternehmen – auch die, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben – verpflichtet, sich der europäischen Verordnung zu unterwerfen und einen europäischen Datenschutzverantwortlichen zu benennen, was dazu führt, dass bei Verstößen die jeweilige europäische Behörde alleiniger Ansprechpartner ist und nicht mehr die Behörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Bedeutet, dass sie sich als User mit ihrer Beschwerde nicht mehr an ein US Gericht wenden müssen, wenn Sie ein US Unternehmen belangen wollen, sondern sich hierfür an ein europäisches Gericht wenden können – eine positive und wünschenswerte Regelung!
  2. Das Recht auf Vergessen (Artikel 17)
    Bedeutet, Sie als User dürfen vom “Verarbeitenden” verlangen, dass er die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten löscht, bzw. dass die Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. In der Realität ist dies faktisch unmöglich, denn die Verbreitungsmöglichkeiten von Informationen im Netz sind so vielfältig und unkontrollierbar, dass es für einen Anbieter, der eine personenbezogene Information ins Netz gestellt hat (mit Zustimmung des Users) im Nachhinein faktisch unmöglich ist, diese Information überall zu löschen.
    Ein Beispiel: Sie stellen in Ihrem Xing Profil denen mit Ihnen verbundenen Personen und Gruppen eine neue Information über sich zur Verfügung, bspw. eine neue Jobposition. Sie sind mit 150 Personen verbunden, die diese Information bspw. in einem Artikel oder einer Bekanntmachung nutzen. Sollten Sie aus irgendeinem Grund diese Information nicht mehr öffentlich sehen wollen, könnten Sie nach der neuen Verordnung XING nicht nur verpflichten, diese Information in XING zu löschen, sondern darüber hinaus auch, dass XING Sorge dafür trägt, dass nirgendwo mehr im Netz diese Information verfügbar ist… Merken Sie was? Das ist – so wie die Verordnung heute aufgesetzt ist – operativ unmöglich und der Beigeschmack einer politisch motivierten Verordnung, die ein in der Öffentlichkeit gut platzierbares, technisch aber nicht realisierbares Konstrukt erschafft, bleibt. Denn gerade im Internet ist das Recht auf Vergessen eine Illusion, der wir uns nicht hingeben sollten, nur um einer Verordnung größere Tragweite zu geben.
  3. Definition des Personenbezugs und Form der Einwilligung (Artikel 3 und 4)
    Der für uns als werbetreibendes Unternehmen zentrale Kritikpunkt der neuen Verordnung verbirgt sich in Artikel 3 und 4:
    Die gesamte Verordnung bezieht sich auf personenbezogene Daten, also alle Informationen, die sich auf eine betroffene Person beziehen. Im Originaltext ist eine “betroffene Person eine bestimmte natürliche Person oder eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mit Mitteln bestimmt werden kann, die der für die Verarbeitung Verantwortliche oder jede sonstige natürliche oder juristische Person nach allgemeinem Ermessen aller Voraussicht nach einsetzen würde, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.”
    Diese “Betroffenheit” ist laut der Verordnung faktisch durch jeden Nutzungsvorgang gegeben, den ein User im Netz durchführt. In gleichem Zusammenhang steht der sog. Erwägungsgrund 24 der Verordnung, der sich genauer mit Online-Kennungen im Rahmen eines solchen Nutzungsvorgangs auseinandersetzt und klarstellt, dass solche Kennungen auch Cookies sein können: “Dies kann Spuren hinterlassen, die zusammen mit eindeutigen Kennungen und anderen beim Server eingehenden Informationen dazu benutzt werden können, um Profile der betroffenen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren. Hieraus folgt, dass Kennnummern, Standortdaten, Online-Kennungen oder sonstige Elemente als solche nicht zwangsläufig und unter allen Umständen als personenbezogene Daten zu betrachten sind.”
    Merken Sie, wie wenig klar und wie wenig eindeutig und abstrakt diese beiden Textpassagen sind? Zusammengefasst heisst es nur, dass im Moment nicht klar ist, ob es sich bei einem Cookie, wie wir es heute für Kampagnentracking, Targeting oder auch Sitetracking nutzen, bereits um personenbezogene Daten handelt.

 

Mögliche Auswirkungen auf den Online-Werbemarkt?

Aber wenn dem so ist, wären wir in Zukunft verpflichtet, eine lt. Artikel 3 explizite Einwilligung des Nutzers einzuholen, bevor wir einem User irgendeine Form von Cookie setzen, was einem sog. “Opt-In” entsprechen und einen massiven Einfluss auf die gesamt Onlinewerbewirtschaft haben würde. Was dies für einen User beim Surfen auf einer Website bedeuten würde, macht die Internetseite cookiedemosite.eu deutlich. Wir wären verpflichtet, für jedes Kampagnentracking, also jede Überprüfung, ob eine Werbekampagne überhaupt gelaufen ist, den User um Erlaubnis zu fragen – stellen Sie sich vor, wie viele Cookies Sie als User akzeptieren müssten, bis bspw. spiegel.de einmal geladen wäre.
Ein Publisher würde Sie fragen müssen, ob Sie möchten, dass er Ihnen bestimmte Websitebausteine zeigen darf, jegliche Form des Adservings und der Aussteuerung von Kampagnen ist heute durch Cookies geregelt! Ein explizites Opt-In, also eine aktive Zustimmung durch den Nutzer für jedes gesetzte Cookie würde die nationale und europäische Werbewirtschaft im Netz quasi zum Erliegen bringen. Ein Nutzererlebnis, wie oben dargestellt, wird weder der Nutzer noch ein werbungtreibendes Unternehmen akzeptieren. Die auf der Hand liegenden Vorteile einer profilbasierten Kommunikation wie vermarkterübergreifende Kontaktdosensteuerung auf bestimmte Zielgruppen und Motive ohne Eingriff auf die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen würden deutlich beschnitten werden. Diesen Beitrag weiterlesen

Kreativität, innovative Technologie und Media / Das neue Triumvirat der Werbung.30.01.2012

Was ist Kreativität wert, wenn sie nicht gesehen wird? Was ist die neueste Technik wert, wenn sie niemand bedienen kann? Was ist der beste Mediaplatz wert, wenn sich die Leute langweilen, wenn sie hingucken?

Vor 10 Jahren war das alles noch recht einfach für die Kreativen in Werbeagenturen. Im Prinzip hat es gereicht, eine irgendwie kreativ geartete Idee an den Start zu kriegen. Dann lief das. Weil die Menschen ja nicht weglaufen konnten. Das Angebot an Medien war nicht sonderlich groß. Das Bedürfnis, selber zu entscheiden, was man sehen will, noch nicht geboren. Man hat die Werbung konsumiert, die geboten wurde. Heute ist das anders. Menschen wollen unterhalten werden. Und das nicht nur über die Idee, sondern auch über die Art und Weise wie und wo sie präsentiert wird. Eine Botschaft, die mich an einem überraschenden Ort trifft, kann deutlich mehr bewegen, als einer von 50 Werbefilmen, die ich im Laufe eines Fernsehabends konsumiere. Ein Online Game, das perfekt die Philosophie einer Marke transportiert, wird sich im Netz vermutlich schneller verbreiten als es eine Printanzeige über Smalltalk jemals könnte. Das Spiel „Builders of Infinity“ für LEGO hat weltweit schnell tausende von Fans begeistert, die selber die einzelnen Level des Spiels auf einem Webspecial bauen konnten. Gespielt wurde das Ganze dann nach einem Upload in einem Standardbanner als das längste Jump n’ Run Game ever. Die perfekte Kombination aus Kreativität, Technologie und Media.
„Build and play“ auf: www.buildersofinfinity.com

 

Keynote Medientage: Die Zukunft der Werbung liegt im Netz19.10.2011

Das Thema dieses Jahr lautet: “Mobile, Local, Social – Dreiklang der vernetzten Gesellschaft”. Ein gutes Thema, finde ich, denn die “Internetisierung” unseres Lebens ist tatsächlich der gesellschaftliche Megatrend, der unser Leben verändert.

Das fängt bei der Liebe an: Jeder zweite Single sucht heute seinen Partner im Netz, von fünf Paaren findet eines dort zusammen; und genauso viele lassen sich – sagt man – durch eine auf Facebook aufgedeckte Affäre wieder scheiden.
Das geht bei der Politik weiter: Die nordafrikanischen Revolutionen wären ohne die modernen Kommunikations- und Organisationsformen im Netz so nicht vorstellbar gewesen. In Ägypten haben sich 94 Prozent der Bevölkerung auf soziale Medien verlassen. 85 Prozent sind den privaten, unabhängigen Medien gefolgt. Und nur 40 Prozent haben dem Staatsfernsehen geglaubt.
Und es hört bei den Märkten auf: Die Musikindustrie wurde auf den Kopf gestellt, in der Buchindustrie verkauft Amazon in den USA auf 100 Bücher bereits 105 eBooks. Und am Ende wird sich auch die Filmindustrie sich grundlegend ändern.

Daraus ergibt sich mein Thema: Wie sieht die Zukunft der Kommunikation aus?

Schauen wir uns zunächst die Gegenwart an: Diesen Beitrag weiterlesen

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